Grundlagen der Immobilien-AfA

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" – das steuerliche Instrument, mit dem Immobilieneigentümer den jährlichen Wertverlust ihrer Gebäude steuerlich geltend machen können.

Standard-AfA-Sätze

  • Baujahr ab 01.01.2023: 3,0 % pro Jahr (33 Jahre)
  • Baujahr nach 31.12.1924: 2,0 % pro Jahr (50 Jahre)
  • Baujahr bis 31.12.1924: 2,5 % pro Jahr (40 Jahre)

Formel der AfA-Berechnung

Jährliche AfA = Gebäudewert ÷ Nutzungsdauer
Beispiel: 280.000 € Gebäudewert ÷ 25 Jahre (Gutachten) = 11.200 €/Jahr statt 5.600 €/Jahr (50 Jahre)

Gebäudewert ermitteln

Der Gebäudewert ergibt sich aus dem Gesamtkaufpreis abzüglich des Grundstücksanteils. Mit einem Kaufpreisaufteilungs-Gutachten kann dieser Anteil optimiert werden.