BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 – IX R 25/19

Kernaussage: Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass für den Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer grundsätzlich jede sachverständige Methode geeignet ist, solange sie zu einer sachgerechten Schätzung führt.

Dieses Urteil ist das wichtigste in der Geschichte des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Es bekräftigt, dass Finanzämter Gutachten nicht auf reine Bausubstanzgutachten beschränken dürfen.

Weitere wichtige Entscheidungen

  • BFH IX R 14/20: Restwertgutachten muss konkrete Angaben zur Immobilie enthalten
  • FG München: Gutachten eines DIN 17024-Sachverständigen als ausreichender Nachweis anerkannt
  • FG Düsseldorf: Ablehnung des BMF-Vereinfachungsrechners bei konkreten abweichenden Werten