Was ist Abschreibung (AfA)?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Instrument, das es Immobilieneigentümern ermöglicht, den jährlichen Wertverlust ihres Gebäudes steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Grundstücke sind nicht abschreibbar, nur das Gebäude selbst.
Berechnung der AfA
Jährliche AfA = Gebäudeanteil × AfA-Satz (z.B. 2%)
Der Gebäudeanteil ergibt sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Grundstücksanteils.
Wie ein Gutachten die AfA erhöht
Durch ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann statt 2% ein höherer individueller Satz angesetzt werden. Bei 25 Jahren Restnutzungsdauer sind das 4% – das verdoppelt die jährliche Steuerersparnis.