Rechtliche Grundlagen
Die steuerliche Absetzbarkeit einer kürzeren Nutzungsdauer basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen:
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Das Kerngesetz: „Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG nicht erfüllt, kann der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen." Ein DIN 17024-Gutachten ist der anerkannte Nachweis.
BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19)
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass jede sachverständige Methode für den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer geeignet ist – nicht nur Bausubstanzgutachten. Dies stärkt die Rechtssicherheit für alle RND-Gutachten.
Aktuelle BMF-Position
Das Bundesministerium der Finanzen hatte geplante Verschärfungen (nur öffentlich bestellte Sachverständige) zurückgenommen. DIN 17024-zertifizierte Gutachter bleiben vollständig anerkannt.