Rechtliche Grundlagen

Die steuerliche Absetzbarkeit einer kürzeren Nutzungsdauer basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen:

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Das Kerngesetz: „Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG nicht erfüllt, kann der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen." Ein DIN 17024-Gutachten ist der anerkannte Nachweis.

BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19)

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass jede sachverständige Methode für den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer geeignet ist – nicht nur Bausubstanzgutachten. Dies stärkt die Rechtssicherheit für alle RND-Gutachten.

Aktuelle BMF-Position

Das Bundesministerium der Finanzen hatte geplante Verschärfungen (nur öffentlich bestellte Sachverständige) zurückgenommen. DIN 17024-zertifizierte Gutachter bleiben vollständig anerkannt.

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